Wöchentlich messen, Grenzwert 20 mg/l, bei Überschreitung handeln: Die TRGS 611 ist eine der wenigen Regeln, die konkrete Zahlen nennt. Was dahintersteckt und wie die Prüfung in den Betriebsalltag passt.
Die TRGS 611 heißt vollständig „Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können“. N-Nitrosamine sind krebserzeugend. Sie entstehen nicht im Konzentrat, sondern erst im Betrieb – aus Nitrit und bestimmten Aminen, die als Korrosionsinhibitoren und pH-Puffer in wassergemischten Kühlschmierstoffen enthalten sein können.
Nitrit gelangt auf zwei Wegen in den Kreislauf: durch mikrobiellen Abbau von Nitrat aus dem Ansetzwasser und durch Einträge von außen. Deshalb ist der Nitritwert immer auch ein Indikator für den mikrobiologischen Zustand des Ansatzes – nicht nur eine Compliance-Kennzahl.
| Was | Wert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Nitrit im Gebrauch | Grenzwert 20 mg/l | wöchentlich zu prüfen |
| Prüfintervall Nitrit | wöchentlich | Teststäbchen genügen in der Regel |
| Intervallverlängerung | bis zu 4 Wochen | zulässig, wenn drei aufeinanderfolgende Messungen unter 10 mg/l liegen; bei höheren Werten zurück zur Wochenkontrolle |
| pH-Wert | wöchentlich prüfen | bei Glas- und Keramikbearbeitung monatlich |
| pH-Abfall | maximal 0,5 Einheiten | ein stärkerer Abfall ist zu vermeiden |
| NDELA im Anlieferungszustand | höchstens 0,0005 % (5 mg/kg) | Anforderung an das Konzentrat |
| NMOR im Anlieferungszustand | höchstens 0,0001 % (1 mg/kg) | Anforderung an das Konzentrat |
| Luftgrenzwert | 0,2 µg/m³ | für krebserzeugende N-Nitrosamine in der Luft am Arbeitsplatz |
Die TRGS 611 nennt vier Wege. Welcher der richtige ist, hängt vom Zustand des Ansatzes ab – und davon, wie schnell der Wert gestiegen ist.
In der Praxis ist ein plötzlicher Nitritanstieg fast immer ein mikrobiologisches Problem. Nachschütten allein behebt es nicht; die Ursache steckt in der Regel in Fremdöl, Schlamm und stehenden Toträumen der Anlage – siehe Bakterien, Geruch und Schaum.
Die TRGS 611 regelt Nitrit und Nitrosamine. Der übrige Umgang mit Kühlschmierstoffen steht in der DGUV Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“: Gefährdungsbeurteilung, Emissionsminderung, Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, Hautschutz, Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Wer die Nitritmessung sauber führt, aber keinen Hautschutzplan hat, hat die halbe Aufgabe gelöst – und die Hautbelastung ist in der Praxis das häufigere Problem.
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